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   LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2023 - 7 Sa 238/22   

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https://dejure.org/2023,14289
LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2023 - 7 Sa 238/22 (https://dejure.org/2023,14289)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01.03.2023 - 7 Sa 238/22 (https://dejure.org/2023,14289)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01. März 2023 - 7 Sa 238/22 (https://dejure.org/2023,14289)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 818 Abs 3 BGB, § 814 BGB, § 819 Abs 1 BGB, § 818 Abs 4 BGB
    Bereicherungsanspruch nach Weiterzahlung des Arbeitsentgelts nach Renteneintritt - Kenntnis der fehlenden Leistungspflicht - Bösgläubigkeit - Entreicherung

  • IWW

    § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB, § ... 818 Abs. 3 BGB, § 819 Abs. 1 Alt. 1 BGB, § 41a EStG, § 38 Abs. 2 Satz 1 EStG, § 814 BGB, § 819 Abs. 1 BGB, § 19 Abs. 1 Satz 2 EStG, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 611a Abs. 2 BGB, § 814 Alt. 1 BGB, § 166 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 818 Abs. 1 BGB, § 818 Abs. 2 BGB, §§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 EStG, § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 EStG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückerstattungsanspruch weitergezahlten Entgelts während der Rente; Ausschluss des Bereicherungsanspruchs gem. § 814 BGB ; Herausgabe des Erlangten gem. § 818 BGB

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 13.10.2010 - 5 AZR 648/09

    Rückzahlung überzahlter Vergütung - Kenntnis der Nichtschuld - treuwidrige

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2023 - 7 Sa 238/22
    Er hat aus den ihm bekannten Tatsachen eine im Ergebnis zutreffende rechtliche Schlussfolgerung zu ziehen, wobei allerdings eine "Parallelwertung in der Laiensphäre" genügt (BAG 13.10.2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 14 mwN.).

    Die Vorschrift stellt auf die Kenntnis des Leistenden ab (BAG 13.10.2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 15, juris).

    § 814 BGB ist eine Ausprägung des allgemeinen Grundsatzes von Treu und Glauben, der widersprüchliches Verhalten verbietet (BAG 13.10.2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 16 mwN., juris).

    Das Erfordernis der positiven Kenntnis des Leistenden von der Nichtschuld iSv. § 814 BGB kann nicht durch die Zurechnung des Wissens anderer entsprechend § 166 Abs. 1 BGB ersetzt werden (BAG 13.10.2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 16, juris).

    Daneben hat er auch die Befreiung von der entsprechenden Steuerschuld erlangt, die nach § 19 Abs. 1 Satz 2 EStG unabhängig davon entstand, ob ein Rechtsanspruch für die Vergütung bestand (BAG 31.03.2021 - 5 AZR 197/20 - Rn. 16; 13.10.2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 24 mwN., juris).

    Eine Saldierung mit einem eventuellen Steuerschaden des Beklagten findet nicht statt (vgl. BAG 31.05.2021 - 5 AZR 197/20 - Rn. 16; 13.10.2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 24 mwN., juris).

    Eine etwaige zukünftige steuerliche Mehrbelastung kann zudem jedenfalls wegen der verschärften Haftung des Beklagten nach § 818 Abs. 4 iVm. § 819 Abs. 1 BGB nicht als ein die Bereicherung mindernder Nachteil berücksichtigt werden (vgl. BAG 13.10.2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 24 mwN., juris).

  • BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 197/20

    Überzahltes Entgelt - Verfall des Rückzahlungsanspruchs

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2023 - 7 Sa 238/22
    Erforderlich ist die positive Kenntnis der Rechtslage im Zeitpunkt der Leistung (BAG 31.03.2021 - 5 AZR 197/20 - Rn. 14 mwN.).

    Daneben hat er auch die Befreiung von der entsprechenden Steuerschuld erlangt, die nach § 19 Abs. 1 Satz 2 EStG unabhängig davon entstand, ob ein Rechtsanspruch für die Vergütung bestand (BAG 31.03.2021 - 5 AZR 197/20 - Rn. 16; 13.10.2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 24 mwN., juris).

    Eine Saldierung mit einem eventuellen Steuerschaden des Beklagten findet nicht statt (vgl. BAG 31.05.2021 - 5 AZR 197/20 - Rn. 16; 13.10.2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 24 mwN., juris).

    Eine Korrektur kann nur über die Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers erfolgen, bei der dem Arbeitnehmer nicht die ohne rechtlichen Grund entrichtete Lohnsteuer erstattet, sondern die abgeführte Lohnsteuer angerechnet wird (BAG 31.03.2021 - 5 AZR 197/20 - Rn. 16 mwN.).

  • BAG, 05.04.2000 - 10 AZR 257/99

    Rückzahlung einer Zuwendung - Lohnsteuer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2023 - 7 Sa 238/22
    Dies kann geschehen, wenn im Rückzahlungsjahr der Arbeitnehmer wenig oder gar nichts verdient hat und daher die Steuern insgesamt geringer waren (BAG 05.04.2000 - 10 AZR 257/99 - Rn. 31, juris).
  • ArbG Mannheim, 12.02.2008 - 8 Ca 412/07

    Überzahlung von Gehalt - ungerechtfertigte Bereicherung - Erstattung der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2023 - 7 Sa 238/22
    Sowohl das Arbeitsgericht Rostock (15.12.1997 - 4 Ca 300/97) als auch das Arbeitsgericht Mannheim (12.02.2008 - 8 Ca 412/07) hätten entschieden, dass sich die Bereicherungsansprüche des Arbeitgebers wegen überzahlter Vergütung regelmäßig nur auf das Erlangte, das heiße auf den Nettobetrag, der dem Arbeitnehmer tatsächlich auch ausgezahlt werde, erstreckten.
  • ArbG Rostock, 15.12.1997 - 4 Ca 300/97

    Rückzahlungsanspruch für Zuwendungen aus einem Tarifvertrag;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2023 - 7 Sa 238/22
    Sowohl das Arbeitsgericht Rostock (15.12.1997 - 4 Ca 300/97) als auch das Arbeitsgericht Mannheim (12.02.2008 - 8 Ca 412/07) hätten entschieden, dass sich die Bereicherungsansprüche des Arbeitgebers wegen überzahlter Vergütung regelmäßig nur auf das Erlangte, das heiße auf den Nettobetrag, der dem Arbeitnehmer tatsächlich auch ausgezahlt werde, erstreckten.
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